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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §60;Rechtssatz
Besteht bezüglich des Tatzeitraumes im Straferkenntnis ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung, so stellt dies eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften dar. (Hinweis auf E vom 19.5.1969, 1635/67, E 7.3.1978, 2095/77)
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010007.X03Im RIS seit
08.04.1987Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017