RS Vwgh 1987/4/8 87/01/0078

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die - von einer Person behauptete rechtswidrige - Art der Behandlung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen besteht nicht die Möglichkeit der Anrufung des VwGH.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010078.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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