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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Gegen die - von einer Person behauptete rechtswidrige - Art der Behandlung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen besteht nicht die Möglichkeit der Anrufung des VwGH.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010078.X01Im RIS seit
31.05.2005