RS Vwgh 1987/4/8 84/13/0282

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs5;

Rechtssatz

Die Ermittlung, wie hoch die einzelnen Aktiva mit Erbschaftssteuer belastet sind, kann letztlich nur in der Weise erfolgen, daß die gesamte Erbschaftssteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird. Mit dem Steuersatz, der sich aus diesem Verhältnis ergibt, sind letztlich sämtliche Aktiva des Erwerbes belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130282.X03

Im RIS seit

08.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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