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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs5;Rechtssatz
Die Ermittlung, wie hoch die einzelnen Aktiva mit Erbschaftssteuer belastet sind, kann letztlich nur in der Weise erfolgen, daß die gesamte Erbschaftssteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird. Mit dem Steuersatz, der sich aus diesem Verhältnis ergibt, sind letztlich sämtliche Aktiva des Erwerbes belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130282.X03Im RIS seit
08.04.1987Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009