Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Sachverständiger kann sich im Rahmen seiner Befundaufnahme - durchaus zulässigerweise - auf eine Zeugenaussage stützen - dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Behörde dieser Zeugenaussage in der Folge Glaubwürdigkeit zubilligt (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0264) (hier: Bezugnahme eines medizinischen Sachverständigen auf die zeugenschaftliche Aussage eines Exekutivvorganges bei der Frage, ob beim Beschuldigten eine Gehirnerschütterung durch einen Unfall hervorgerufen, zu einer kurzfristigen Bewusstseinsstörung und dadurch zu einer Verweigerung des Alkotests geführt hat.)
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020119.X01Im RIS seit
09.04.1987