RS Vwgh 1987/4/9 87/02/0039

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Veröffentlicht am 09.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §62 Abs4;
AVG §66 Abs4;
StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Es ist unzulässig im Berufungsbescheid den Tatvorwurf, das "Rotlicht" nicht beachtet zu haben, auf den Tatvorwurf, das "Gelblicht" nicht beachtet zu haben, zu berichtigen.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020039.X03

Im RIS seit

09.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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