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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Es ist unzulässig im Berufungsbescheid den Tatvorwurf, das "Rotlicht" nicht beachtet zu haben, auf den Tatvorwurf, das "Gelblicht" nicht beachtet zu haben, zu berichtigen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020039.X03Im RIS seit
09.11.2005