RS Vwgh 1987/4/9 86/02/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §60;
VwGG §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2441/60 E 8. November 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Der Vater eines Jugendlichen ist vor dem Verwaltungsgerichtshof im eigenen Namen beschwerdeberechtigt, auch wenn er sich am vorausgegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020174.X01

Im RIS seit

02.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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