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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist das von der Partei im Beweisantrag genannte Beweisthema unbestimmt, so ist in der Unterlassung der diesbezüglichen Beweisaufnahme kein Verfahrensmangel gelegen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es dem Bfr verwehrt, diesbezüglich konkretere Ausführungen mit Erfolg vorzubringen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt VerfahrensmängelVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragBeweismittelBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020002.X01Im RIS seit
20.10.2005Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016