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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 Satz1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1Stammrechtssatz
Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080088.X01Im RIS seit
18.05.2006