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95 TechnikNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 20. Feber 2003, eingelangt beim Verfassungsgerichtshof am 21. Feber 2003, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde vorbehaltlos zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B832.2002Dokumentnummer
JFT_09969686_02B00832_2_00