TE Vfgh Beschluss 2003/3/14 B832/02

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Veröffentlicht am 14.03.2003
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Index

95 Technik
95/06 Ziviltechniker

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
VfGG §19 Abs3 Z3

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Begründung

Begründung:

Mit Schriftsatz vom 20. Feber 2003, eingelangt beim Verfassungsgerichtshof am 21. Feber 2003, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde vorbehaltlos zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Zurücknahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B832.2002

Dokumentnummer

JFT_09969686_02B00832_2_00
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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