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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §500 bis §506a;Rechtssatz
Wenn die von der Antragstellerin vorgelegte Bescheinigung nach § 506 Abs 3 ASVG die nunmehr geltend gemachte Arbeitslosigkeit im Ausland zeitlich deckt, so hätte dies die belangte Behörde zur Prüfung der Angaben der Beschwerdeführerin im "Versicherungs- und Beschäftigungsverlauf", einige Monate nach der Auswanderung in den den USA ohne Beschäftigung gewesen zu sein, veranlassen müssen (Hinweis E 7.12.1983, 82/08/0025).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985080075.X01Im RIS seit
29.09.2005