RS Vwgh 1987/4/9 85/08/0075

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Veröffentlicht am 09.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500 bis §506a;
AVG §37;

Rechtssatz

Wenn die von der Antragstellerin vorgelegte Bescheinigung nach § 506 Abs 3 ASVG die nunmehr geltend gemachte Arbeitslosigkeit im Ausland zeitlich deckt, so hätte dies die belangte Behörde zur Prüfung der Angaben der Beschwerdeführerin im "Versicherungs- und Beschäftigungsverlauf", einige Monate nach der Auswanderung in den den USA ohne Beschäftigung gewesen zu sein, veranlassen müssen (Hinweis E 7.12.1983, 82/08/0025).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080075.X01

Im RIS seit

29.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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