RS Vwgh 1987/4/9 86/08/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1987
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2059/79 E 4. Dezember 1981 VwSlg 10608 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Vereitelung der Annahme einer dem Arbeitslosen vom Arbeitsamt zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung durch den Arbeitslosen iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt nicht vor, wenn für die Nichtannahme triftige Gründe maßgebend waren; dies ist z. B. dann der Fall, wenn zwischen dem Arbeitslosen und einem anderen Dienstgeber ein rechtsverbindlicher Dienstvertrag über eine zukünftige Dienstleistung vorlag, der vermittelte Dienstgeber, da es sich bei ihm um einen Dauerarbeitsplatz handelte, eine kurzfristige (2 Monate) Beschäftigung bis zum Dienstbeginn des Arbeitslosen in seinem Betrieb ablehnte und der Arbeitslose im Hinblick auf seine vertragliche Bindung die Beschäftigung wegen der geforderten Dauer nicht annahm.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080088.X02

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten