RS Vwgh 1987/4/10 87/04/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §29a;

Rechtssatz

Die örtliche Zuständigkeit einer örtlich unzuständigen Behörde kann nur durch eine wirksame Übertragung der Zuständigkeit durch die zuständige Behörde begründet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040003.X01

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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