RS Vwgh 1987/4/10 86/04/0233

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Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
AVG §69 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0528/48 E 18. Mai 1949 VwSlg 827 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Im Ermittlungsverfahren unterlaufene Fehler schließen die Annahme einer unverschuldeten Unkenntnis einer Tatsache auf seiten der Behörde und damit die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf § 69 Abs 1 lit b AVG aus.

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040233.X02

Im RIS seit

23.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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