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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs4;Rechtssatz
Bei der Erfüllung des Tatbestandes des Anbietens im Sinne des § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1973 ist es unbeachtlich, ob eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit beabsichtigt wurde oder nicht, ob sich unter der angeführten Adresse ein Filialbetrieb eines Gewerbeberechtigen befindet, oder, ob etwa auch auf andere Weise um Kunden im Rahmen der beabsichtigten Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit geworben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X06Im RIS seit
10.04.1987Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018