Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs4 Satz2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4Stammrechtssatz
Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X05Im RIS seit
10.04.1987Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018