RS Vwgh 1987/4/10 86/04/0170

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Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Aufnahme eines Hinweises auf eine gewerbliche Tätigkeit in einem Amtlichen Telefonbuch ist geeignet, das Tatbestandsmerkmal des Anbietens im Sinne des § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1973 zu erfüllen (Hinweis E 14.5.1985, 84/04/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X04

Im RIS seit

10.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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