RS Vwgh 1987/4/10 86/04/0233

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Veröffentlicht am 10.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1735/73 E 13. September 1974 RS 1

Stammrechtssatz

§ 69 Abs 1 lit b AVG bildet für die Behörde keine geeignete Grundlage dafür, im wiederaufgenommenen Verfahren ihre ursprüngliche rechtliche Beurteilung eines in Wahrheit unveränderten Sachverhaltes zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040233.X03

Im RIS seit

23.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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