RS Vwgh 1987/4/13 85/15/0356

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Veröffentlicht am 13.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/08 Sonstiges Steuerrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §295 Abs1 Satz1;
BewG 1955 §2;
BodenwertabgabeG 1960 §1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Auch Bodenwertabgabefestsetzungsbescheide sind im Verhältnis zu den das Grundvermögen betreffenden Einheitswertbescheid abgeleitete Bescheide iSd § 295 Abs 1 BAO (Hinweis E 21.5.1962, 1403/61, VwSlg 2654 F/1962). Daher wird der Eigentümer eines zu bewertenden Grundstücks in keinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt, wenn die Berufungsbehörde bei Erlassung des die Berufung gegen den Einheitswertbescheid abweisenden Bescheides in ihren Spruch auch den erstinstanzlichen Bodenwertabgabefestsetzungsbescheid aufnimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150356.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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