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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §295 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Auch Bodenwertabgabefestsetzungsbescheide sind im Verhältnis zu den das Grundvermögen betreffenden Einheitswertbescheid abgeleitete Bescheide iSd § 295 Abs 1 BAO (Hinweis E 21.5.1962, 1403/61, VwSlg 2654 F/1962). Daher wird der Eigentümer eines zu bewertenden Grundstücks in keinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt, wenn die Berufungsbehörde bei Erlassung des die Berufung gegen den Einheitswertbescheid abweisenden Bescheides in ihren Spruch auch den erstinstanzlichen Bodenwertabgabefestsetzungsbescheid aufnimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150356.X02Im RIS seit
14.01.2002