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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BewG 1955 §1 Abs1;Rechtssatz
Bei der Umwandlung einer OHG in eine (GmbH & Co) KG erfolgt die Ermittlung des Wertes der Gesellschaftsrechte nach den Vorschriften des ersten Teiles des BewG, dh, daß das Gesellschaftsvermögen zu Teilwerten anzusetzen ist. Der der Beteiligung der Kommanditisten am Vermögen der Gesellschaft entsprechende Anteil dieses Wertes unterliegt sodann der Gesellschaftsteuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150145.X01Im RIS seit
14.01.2002