Rechtssatz
Ein "Einspruch" im Verfahren zur Erstellung und Erlassung eines Besitzstandsausweises ist für die Frage der Rechtskraft eines solchen Bescheides ohne Bedeutung.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIm RIS seit
15.05.2006