RS Vwgh Erkenntnis 1987/4/14 86/07/0257

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Veröffentlicht am 14.04.1987
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Rechtssatz

Ein "Einspruch" im Verfahren zur Erstellung und Erlassung eines Besitzstandsausweises ist für die Frage der Rechtskraft eines solchen Bescheides ohne Bedeutung.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Im RIS seit

15.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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