RS Vwgh 1987/4/14 86/05/0173

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Veröffentlicht am 14.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0154 E 25. Juni 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Hätte die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen zurückweisen müssen, hat sie dies aber unterlassen und die Einwendungen spruchmäßig abgewiesen, so kann sich keine Verletzung der Rechtssphäre des Beschwerdeführers ergeben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050173.X04

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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