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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0154 E 25. Juni 1986 RS 2Stammrechtssatz
Hätte die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen zurückweisen müssen, hat sie dies aber unterlassen und die Einwendungen spruchmäßig abgewiesen, so kann sich keine Verletzung der Rechtssphäre des Beschwerdeführers ergeben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050173.X04Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.11.2018