RS Vwgh Erkenntnis 1987/4/14 86/07/0257

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Veröffentlicht am 14.04.1987
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Rechtssatz

Besteht ein Vertretungsverhältnis, ist es auf Grund des § 10 Abs 6 AVG nicht ausgeschlossen, dass der Machtgeber im Rahmen einer mündlichen Verhandlung Erklärungen im eigenen Namen abgibt.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Im RIS seit

15.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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