Rechtssatz
Der rechtskräftige Besitzstandsausweis schafft in Ansehung der Eigentumsverhältnisse Recht zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien. Die Behörde hat demnach (bezüglich des Eigentumsstreites) von der danach maßgebenden Eigentumslage auszugehen. Mit Rechtskraft des Besitzstandsausweises wird im übrigen eine noch laufende Verjährung (Ersitzung) unterbrochen.
Im RIS seit
15.05.2006