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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §15;Rechtssatz
Bei der Beschlussfassung über ein Erkenntnis kann nicht auf einen Schriftsatz, welcher erst danach beim VwGH einlangt, Bedacht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050074.X03Im RIS seit
03.03.2006