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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Wird nachträglich die bescheidmäßige Beschlagnahme derselben Gegenstände verfügt, so ist der Beschwerdegegenstand in bezug auf die faktische Amtshandlung der vorläufigen Beschlagnahme weggefallen, was zur Gegenstandslosigkeit der Beschwerde führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100186.X03Im RIS seit
31.08.2006Zuletzt aktualisiert am
19.03.2013