RS Vwgh 1987/4/23 86/08/0122

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Veröffentlicht am 23.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §314;
AVG §8;
AVG §9;

Rechtssatz

Der ehemalige geistliche oder Ordensangehörige hat im Verfahren zur Feststellung des Überweisungsbetrages Parteistellung welche in Ansehung des zu berücksichtigenden Zeitraumes als auch in Ansehung des zu Grunde zulegenden Entgeltes.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitRechtsfähigkeit Parteifähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080122.X01

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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