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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §314;Rechtssatz
Der ehemalige geistliche oder Ordensangehörige hat im Verfahren zur Feststellung des Überweisungsbetrages Parteistellung welche in Ansehung des zu berücksichtigenden Zeitraumes als auch in Ansehung des zu Grunde zulegenden Entgeltes.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitRechtsfähigkeit Parteifähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080122.X01Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016