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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §25 Abs3;Rechtssatz
Hat der Miteigentümer in einem gerichtlichen Vergleich einer Bauführung zugestimmt, kann er vor der Baubehörde diese Zustimmung nicht widerrufen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060153.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009