Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §308;Rechtssatz
Der zu den § 308 ASVG, § 311 ASVG ergangenen Rsp des VwGH ist kein Rechtsatz zu entnehmen, nach dem die Parteistellung der Dienstnehmer auf den Abspruch über die "Zeit, für die ein Überweisungsbetrag zu leisten ist", beschränkt wäre. Dem Dienstnehmer ist in einem Verfahren, das die bescheidmäßige Feststellung der für ihn maßgebenden Beitragsgrundlagen zum Gegenstand hat, kraft seines rechtlichen Interesses an dieser Feststellung gleichfalls Parteistellung im Sinne des § 8 AVG einzuräumen.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080122.X02Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016