RS Vwgh 1987/4/23 86/08/0122

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Veröffentlicht am 23.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308;
ASVG §311;
ASVG §314;
AVG §8;

Rechtssatz

Der zu den § 308 ASVG, § 311 ASVG ergangenen Rsp des VwGH ist kein Rechtsatz zu entnehmen, nach dem die Parteistellung der Dienstnehmer auf den Abspruch über die "Zeit, für die ein Überweisungsbetrag zu leisten ist", beschränkt wäre. Dem Dienstnehmer ist in einem Verfahren, das die bescheidmäßige Feststellung der für ihn maßgebenden Beitragsgrundlagen zum Gegenstand hat, kraft seines rechtlichen Interesses an dieser Feststellung gleichfalls Parteistellung im Sinne des § 8 AVG einzuräumen.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080122.X02

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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