RS Vwgh 1987/4/23 86/08/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1987
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0547/53 E 17. Februar 1954 VwSlg 3305 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Beschäftigung" im § 11 Abs 1 AlVG ist eine mit einem Arbeitseinkommen verbundene Tätigkeit zu verstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeit auf einem Dienstverhältnis beruht oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080084.X03

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten