RS Vwgh 1987/4/23 87/02/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §47 Abs1;
ZustG §17 Abs2;
ZustG §22 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Unschlüssigkeit der Annahme, die Sendung sei tatsächlich zu dem auf dem Rückschein angegebenen Zeitpunkt hinterlegt worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020048.X02

Im RIS seit

09.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten