RS Vwgh 1987/4/23 87/02/0003

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Veröffentlicht am 23.04.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2 idF vor 1983/174;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0075 E 25. November 1983 VwSlg 11236 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Eine konkrete Hinderung des Fußgängerverkehrs zur Erfüllung der im § 89a Abs 2 StVO für die Entfernung eines Fahrzeuges genannten Voraussetzungen ist nicht erforderlich, eine Entfernung darf schon dann veranlasst werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, dass ein Fahrzeug den Fußgängerverkehr hindern wird (Hinweis E 15.1.1982, 81/02/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020003.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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