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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wenn die Behörde einen Zeugen über ein mehrere Monate zurückliegendes, für den Zeugen offensichtlich völlig bedeutungsloses, nicht bloß vereinzelt, sondern immer wieder eingetretenes Ereignis auf ein entsprechendes Vorbringen des Beschuldigten, welches seinerseits schon mehrere Monate nach dem in Rede stehenden Ereignis erstattet wurde, nicht befragt, weil das Ergebnis der Zeugenvernehmung kein für die Entscheidung der Behörde wesentlich anderes Ergebnis erbracht hätte, verletzt sie nicht Verfahrensvorschriften, bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis"zu einem anderen Bescheid"Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel ZeugenVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180276.X02Im RIS seit
10.03.2005Zuletzt aktualisiert am
01.03.2010