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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §67 Abs2;Beachte
Vorgeschichte:85/11/0249 E 14. Mai 1986;Rechtssatz
Eine Bindung nach § 63 Abs 1 VwGG tritt nicht ein, wenn sich die Sachlage nach einem aufhebenden Erkenntnis insofern geändert hat, als eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungsgrundlage (hier: fachärztlicher Befund/ärztliches Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG) infolge Zeitablaufes als taugliche Grundlage für die Erteilung bzw Versagung einer Lenkerberechtigung weggefallen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110153.X04Im RIS seit
06.09.2006Zuletzt aktualisiert am
03.03.2009