RS Vwgh 1987/4/24 86/18/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bekämpft der Bfr in der Beschwerde die auf das Gutachten des Amtssachverständigen gestützte Feststellung der belangten Behörde, er hätte den Verkehrsunfall bei gehöriger Aufmerksamkeit wahrnehmen können und müssen, so rügt er mit diesem Vorbringen die Beweiswürdigung der belangten Behörde, welche der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur in der Richtung unterliegt, ob der Sachverhalt genügend ermittelt ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind (Hinweis E 8.11.1985, 85/18/0292).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180283.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten