RS Vwgh 1987/4/27 87/10/0037

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Wiederherstellung des früheren Zustandes" ist die Behebung der durch die Bringung verursachten Zustandsverschlechterungen zu verstehen. Der Eigentümer des verpflichteten Grundstückes hat einen Rechtsanspruch auf entsprechende behördliche Aufträge an den Bringungsberechtigten zur Behebung solcher Zustandsverschlechterungen, die durch die Bringung am verpflichteten Grundstück entstanden sind (Parteistellung nach § 8 AVG des Erstgenannten in diesem Umfang). Allerdings hat der Eigentümer des verpflichteten Grundstückes die bringungsbedingten, nicht behobenen Zustandsverschlechterungen anzugeben.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100037.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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