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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs10;Rechtssatz
Die bloße Tatsache des Abstellens eines Pkws auf einem Taxistandplatz allein rechtfertigt nicht den Schluss, dies geschehe in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer vergangenen Lenkertätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180002.X02Im RIS seit
30.09.2005