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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
Nebenbeschäftigungen, die einer der drei gesetzlichen Voraussetzungen widersprechen, sind grundsätzlich zu untersagen, unabhängig von dem Motiv, aus dem sie ausgeübt werden (Hinweis E 13.3.1969, 1113/68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X04Im RIS seit
21.09.2006