RS Vwgh 1987/4/27 86/12/0243

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
GdBG Innsbruck 1970 §22;

Rechtssatz

Nebenbeschäftigungen, die einer der drei gesetzlichen Voraussetzungen widersprechen, sind grundsätzlich zu untersagen, unabhängig von dem Motiv, aus dem sie ausgeübt werden (Hinweis E 13.3.1969, 1113/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X04

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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