RS Vwgh 1987/4/27 85/15/0325

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §7 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1988/5 S 285;

Rechtssatz

Setzt sich eine Seilbahn GmbH und Co KG aus einer persönlich haftenden GmbH (deren einziger Gesellschafter ein Bundesland ist) und drei Kommanditisten (dasselbe Bundesland und zwei Gemeinden) zusammen, so kommt eine Ausnahme von der Besteuerung gem § 7 Abs 1 Z 2 KVG für die GmbH und Co KG nicht in Betracht, da die Anteile an ihr nicht ausschließlich dem erwähnten Bundesland und den beiden Gemeinden, sondern auch der GmbH - mag sie auch eine sogenannte Einmanngesellschaft dieses Bundeslandes sein - gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150325.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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