RS Vwgh 1987/4/27 86/12/0243

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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L24007 Gemeindebedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
GdBG Innsbruck 1970 §22;

Rechtssatz

Die Vermutung der Befangenheit des Beamten in Ausübung des Dienstes darf nicht nur in bezug auf die vom Beamten konkret ausgeübten Tätigkeiten beurteilt werden. Vielmehr hat die Behörde vom Aufgabengebiet der zuständigen Organisationseinheit auszugehen und auch die gerade bei einer kleinen Organisationseinheit notwendige Anpassungsfähigkeit bei Ausfällen oder außerordentlichen Arbeitsanfällen in ihre Überlegungen miteinzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X02

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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