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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
Die Vermutung der Befangenheit des Beamten in Ausübung des Dienstes darf nicht nur in bezug auf die vom Beamten konkret ausgeübten Tätigkeiten beurteilt werden. Vielmehr hat die Behörde vom Aufgabengebiet der zuständigen Organisationseinheit auszugehen und auch die gerade bei einer kleinen Organisationseinheit notwendige Anpassungsfähigkeit bei Ausfällen oder außerordentlichen Arbeitsanfällen in ihre Überlegungen miteinzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X02Im RIS seit
21.09.2006