RS VwGH Erkenntnis 1987/04/27 87/10/0037

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Rechtssatz

Bei Aufträgen nach § 172 Abs 6 FG handelt es sich um so genannte Polizeibefehle auf deren Erlassung - da keine Ausnahmeregelung existiert - kein Rechtsanspruch besteht. (Hinweis auf E 28.4.1966, 0652/65)

Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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