RS Vwgh 1987/4/27 86/12/0243

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 impl;
GdBG Innsbruck 1970 §22;

Rechtssatz

Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung als Angestellter eines Immobilienbüros durch einen Beamten, der bei der städtischen Miet- und Pachtzinsstelle Dienst versieht, könnte im Hinblick auf den sachlichen Zusammenhang zwischen der städtischen Miet- und Pachtzinsstelle und Immobilienbüros bei der Bevölkerung die Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes hervorrufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X01

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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