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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung als Angestellter eines Immobilienbüros durch einen Beamten, der bei der städtischen Miet- und Pachtzinsstelle Dienst versieht, könnte im Hinblick auf den sachlichen Zusammenhang zwischen der städtischen Miet- und Pachtzinsstelle und Immobilienbüros bei der Bevölkerung die Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes hervorrufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120243.X01Im RIS seit
21.09.2006