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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs10;Rechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal "auf Fahrten" muss im Straferkenntnis wörtlich oder sinngemäß zum Ausdruck kommen, z.B. durch Darstellung des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit einer vergangenen Lenkertätigkeit, wenn der Lenker bei Stillstand des Fahrzeuges betreten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180002.X01Im RIS seit
30.09.2005