RS Vwgh 1987/4/27 85/15/0192

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Da die Kommanditisten gem § 6 Abs 1 Z 4 KVG als fiktive Gesellschafter der persönlich haftenden Kapitalgesellschaft gelten, müssen ihre Leistungen an die KG als an die persönlich haftende Kapitalgesellschaft bewirkt betrachtet und gesellschaftsteuerlich wie Leistungen nach § 2 KVG behandelt werden. Die vom Gesetzgeber geschaffene Fiktion läßt einen Vergleich mit einer anderen Gesellschaftsform (zB OHG) nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150192.X06

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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