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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Es soll nicht bestritten werden, daß ein Studienaufenthalt im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein kann. Es läßt sich aber nicht von jedem Vorteil, den Eltern ihren Kindern angedeihen lassen, sagen, daß die Eltern mit den dadurch verursachten Kosten zwangsläufig belastet werden. Vielmehr ist es durchaus üblich, daß die Eltern im Interesse einer möglichst guten und umfassenden Ausbildung ihres Kindes neben der gesetzlich geregelten Unterhaltspflicht freiwillig und ohne sittliche Verpflichtung weitere Kosten auf sich nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140008.X03Im RIS seit
28.04.1987