RS Vwgh 1987/4/28 85/07/0048

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §37;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19;

Rechtssatz

Das Fehlen einer umfassenden Begründung samt einem entsprechenden Beweisvorbringen seitens des Antragstellers (hier: im Rodungsverfahren) entbindet die Behörde nicht von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070048.X03

Im RIS seit

13.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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