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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Fehlen einer umfassenden Begründung samt einem entsprechenden Beweisvorbringen seitens des Antragstellers (hier: im Rodungsverfahren) entbindet die Behörde nicht von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070048.X03Im RIS seit
13.07.2005