RS Vwgh 1987/4/28 85/07/0048

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;

Rechtssatz

Eine von den vorliegenden sachverständigen Äußerungen in Hinsicht ihres fachlichen Inhaltes abweichende Beurteilung durch die Behörde bedarf einer ebensolchen fachkundigen Grundlage.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070048.X02

Im RIS seit

13.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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