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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1;Rechtssatz
Eine andersartige rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes durch die bf Partei stellt keine neue Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens (hier über Parteiantrag) rechtfertigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140050.X01Im RIS seit
28.04.1987