RS Vwgh 1987/4/28 85/14/0050

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;

Rechtssatz

Eine andersartige rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes durch die bf Partei stellt keine neue Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens (hier über Parteiantrag) rechtfertigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140050.X01

Im RIS seit

28.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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