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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein "Rechtsschutzinteresse" an der Beseitigung einer Berufungsentscheidung (hier: des LAS) kann auch darin erblickt werden, bescheidmäßige Rechtsfolgen eines bereits vor dieser Berufungsinstanz abgeschlossenen, aber nachträglich als nachteilig erkannten Übereinkommens mit rechtlichen Mitteln wieder aus der Welt zu schaffen (hier: Nichtbeachtung der funktionellen Unzuständigkeit der Mittelinstanz wegen Unzulässigkeit der Berufung des Bf).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070043.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014