RS Vwgh 1987/4/28 86/07/0043

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein "Rechtsschutzinteresse" an der Beseitigung einer Berufungsentscheidung (hier: des LAS) kann auch darin erblickt werden, bescheidmäßige Rechtsfolgen eines bereits vor dieser Berufungsinstanz abgeschlossenen, aber nachträglich als nachteilig erkannten Übereinkommens mit rechtlichen Mitteln wieder aus der Welt zu schaffen (hier: Nichtbeachtung der funktionellen Unzuständigkeit der Mittelinstanz wegen Unzulässigkeit der Berufung des Bf).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070043.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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