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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:88/07/0026 E 21. Juni 1988;Rechtssatz
Zur Einholung des Gutachtens einer der Behörde iSd § 52 AVG nicht beigegebenen Sachverständigen ist diese nicht verpflichtet, wenn die Behörde ihr beigegebene Sachverständige mit der fachlichen Beurteilung des einem Verfahren zu Grunde liegenden Vorhabens betraut hat.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehendAmtssachverständiger der Behörde beigegebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070288.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013