RS Vwgh 1987/4/28 86/07/0288

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52 Abs2;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:88/07/0026 E 21. Juni 1988;

Rechtssatz

Zur Einholung des Gutachtens einer der Behörde iSd § 52 AVG nicht beigegebenen Sachverständigen ist diese nicht verpflichtet, wenn die Behörde ihr beigegebene Sachverständige mit der fachlichen Beurteilung des einem Verfahren zu Grunde liegenden Vorhabens betraut hat.

Schlagworte

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehendAmtssachverständiger der Behörde beigegeben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070288.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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