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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Rechtssatz
Ein Versicherungsberater bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Tätigkeit umfaßt keineswegs den wesentlichen und typischen Teil der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, nämlich die Rechtsberatung und Vertretung von Mandanten vor Gericht und Verwaltungsbehörden, weswegen sie nicht als eine den Rechtsanwälten ähnliche Tätigkeit angesehen werden kann (Hinweis auf E 26.1.1977, 1932/76, VwSlg 5073 F/1977 und E 18.1.1983, 82/14/0096, VwSlg 5744 F/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140094.X01Im RIS seit
28.04.1987